Förderungen
Für Projekte am Grünen Band können bei verschiedenen Programmen Fördermittel beantrag werden. Hier bekommen Sie einen Überblick.
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Denkmalförderung des Landes Sachsen-Anhalt
Das Land Sachsen-Anhalt kann auf der Grundlage von § 20, Absatz 1 Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt sowie der Denkmalpflegerichtlinie Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege und Erschließung von Kulturdenkmalen gewähren. Mit den Zuwendungen sollen die Ausgaben gefördert werden, die im Rahmen von Sicherungs-, Bergungs-, Instandsetzungs-, Erschließungs- und Erhaltungsmaßnahmen an (beweglichen und unbeweglichen) Kulturdenkmalen allein oder überwiegend aus Gründen der Denkmalpflege erforderlich werden (denkmalbedingte Ausgaben). Dies kann auch Maßnahmen der Nutzbarmachung einschließen, wenn hierdurch der Erhalt eines gefährdeten Kulturdenkmals gesichert werden kann. Entsprechendes gilt für Ausgaben, die für Maßnahmen im Umfeld eines Kulturdenkmals oder innerhalb einer historischen Kulturlandschaft erforderlich werden und unmittelbaren Einfluss auf den Schutz, die Erhaltung oder die Erschließung eines Kulturdenkmals oder einer historischen Kulturlandschaft haben.
Bei der Entscheidung über die Bewilligung einer Zuwendung wird insbesondere auf folgende Prioritäten abgestellt:
- das Kulturdenkmal oder das Vorhaben lässt sich den jeweiligen landespolitischen Schwerpunkten zuordnen
- die Zuwendung wird dafür verwendet, akute Gefahren (z.B. Einsturzgefahr) von dem Kulturdenkmal abzuwenden
- durch die Zuwendung wird eine nachhaltige Nutzung des Kulturdenkmals ermöglicht
- das Projekt hat Modellcharakter
a) Arbeiten an Kulturdenkmalen, die deren Erhalt, Sicherung und Erschließung, auch touristisch, dienen, b) Sicherung gegen Zerstörung (Feuer, Blitz, Wasser) und Einwirkungen (Sachbeschädigung) durch Unbefugte (Sicherung gegen Einbruch), c) Arbeiten an Parkanlagen, Gärten und historischen Kulturlandschaften, wenn denkmalpflegerische oder denkmalschützende Belange erfüllt werden, d) Maßnahmen im Sinne von Wiederherstellungen und Rekonstruktionen an Kulturdenkmalen, e) Erwerb von Kulturdenkmalen oder Grundstücken, wenn durch den Ankauf als Voraussetzung die Erhaltung oder Sanierung des Kulturdenkmals gesichert werden kann, f) Gutachten und Dokumentationen, g) baugeschichtliche oder restauratorische Untersuchungen und Dokumentationen, h) wirksame Öffentlichkeitsarbeit, die dem Erhalt des Kulturdenkmals verpflichtet ist, i) Maßnahmen, die im Denkmalumfeld erforderlich sind und im Sinne des Umgebungsschutzes Einfluss auf das Erscheinungsbild des Denkmals haben, j) Darstellung der denkmalpflegerischen Bedeutung eines archäologischen Kulturdenkmals, k) Dokumentation vor der Zerstörung eines Kulturdenkmals, an dem ein erhebliches Landesinteresse besteht, l) bau- und erkundungsbegleitende archäologische Maßnahmen, m) Arbeiten zu Denkmalen oder Flächendenkmalen, Denkmalpflegepläne und Stadt- oder Raumkataster, n) notwendige Vorarbeiten für Baumaßnahmen, o) Sicherung und Erhalt von beweglichen Kulturdenkmalen und p) Publikationen.
Zuwendungen können erhalten: a) Erhaltungspflichtige eines Kulturdenkmals gemäß § 9 des Denkmalschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, der b) Erhaltungspflichtige im Sinne des Umgebungsschutzes gemäß § 1 Abs. 1 des Denkmalschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, soweit die Maßnahme in unmit- telbarer Beziehung zu einem Kulturdenkmal steht, c) natürliche oder juristische Personen.
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Projektförderung bewilligt. Eigenbeteiligung ist erforderlich. Eine Landesförderung sollte möglichst mit Förderprogrammen des Bundes sowie weiterer Förderinstitute (z.B. Deutsche Stiftung Denkmalschutz, Deutsche Bundesstiftung Umweltschutz, Investitionsbank Sachsen-Anhalt oder der Städtebauliche Denkmalschutz sowie EU-Förderprogrammen) ergänzt werden. Die Antragsfrist ist Ende August/Anfang September. Informationen zu Förderrichtlinien und Antragsverfahren (erforderliche Unterlagen u. a. die Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie (LDA)) sind hier online abrufbar.
Das LDA ist zur fachlichen Abstimmung des Vorhabens und für eine reibungslose Antragstellung frühzeitig in das Vorhaben einzubeziehen.
Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
Förderung zur Bewahrung und Sicherung national wertvoller Kulturgüter vor schädlichen Umwelteinflüssen
Förderfähig sind insbesondere:
- Entwicklung und modellhafte Anwendung neuer Methoden, Verfahren und Produkte zum Schutz national wertvoller Kulturgüter vor den Folgen anthropogener Immissionen
- Erarbeitung von Strategien und Konzepten zur präventiven Konservierung, Sicherung und Bewahrung sowie Wartung und Pflege national wertvoller Kulturgüter und historischer Kulturlandschaften
- Entwicklung und Erprobung von Verfahren, Methoden und Produkten zum Umgang mit schädigenden Altrestaurierungen
- Weiterqualifizierungsangebote im Bereich des nachhaltigen Schutzes von Kulturgütern und historischen Kulturlandschaften
- innovative Maßnahmen zur Lösung von Konflikten im Schnittbereich von Denkmal-, Natur- und Kulturlandschaftsschutz insbesondere bezogen auf urbane Räume und energetische Nutzungsansprüche
- Vorhaben zum Kulturgüterschutz mit besonderem Fokus auf Kinder und Jugendliche, die Aspekte der Beteiligung und des ehrenamtlichen Engagements beispielsweise entsprechende innovative Methoden in den Mittelpunkt stellen.
Weitere Informationen hier.
Deutsche Stiftung Denkmalschutz
Was wird gefördert?
Fördermittel der Deutschen Stiftung Denkmalschutz können bundesweit für alle formal unter Denkmalschutz stehenden Kulturdenkmale gewährt werden. Förderfähige Maßnahmen sind in erster Linie alle Arbeiten zur dauerhaften Erhaltung von Kulturdenkmalen in ihrer denkmalwerten Originalsubstanz. Außer den Baukosten sind in Ausnahmefällen auch Arbeiten zur Erforschung des Denkmals, restauratorische und konstruktive Voruntersuchungen, die zeichnerische und fotografische Dokumentation, die Bergung und Sicherung wichtiger Artefakte sowie Planungskosten förderfähig. Nachbauten zerstörter Denkmale fördert die Stiftung nicht.
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz fördert sowohl Gesamtinstandsetzungen als auch in sich abgeschlossene einzelne Bauabschnitte, die der Denkmalerhaltung dienen. Fördermittel können für alle Arten von formal unter Denkmalschutz stehenden Kulturdenkmalen in Deutschland gewährt werden. Das sind insbesondere Baudenkmale, deren Ausstattung, technische Denkmale, historische Park- und Gartenanlagen, Friedhöfe, archäologische Denkmale sowie Kleindenkmale.
Mit Stiftungsmitteln werden bevorzugt besonders erhaltenswerte Kulturdenkmale gefördert, die sich im Besitz von Privatpersonen, privaten gemeinnützigen Einrichtungen, Kirchengemeinden und Kommunen oder Landkreisen befinden. Antragsberechtigte und zugleich Fördernehmer sind Eigentümer oder Verfügungsberechtigte (Pächter, Erbbauberechtigte), gemeinnützige Trägervereine oder Stiftungen sowie in besonderen Fällen für Einzelleistungen auch Fachleute. Ein Antrag kann von Nicht- Eigentümern gestellt werden, wenn der Eigentümer sein Einverständnis schriftlich erklärt. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz kann Fachleute direkt beauftragen und ihre Vergütung vornehmen.
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz fördert die Erhaltung von Kulturdenkmalen grundsätzlich durch die Gewährung von Zuschüssen, die nicht zurückzuzahlen sind. Die Förderung erfolgt nicht nach festen Prozentsätzen. Sie wird bezogen auf die geplanten Maßnahmen innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten. Die Höhe des Förderbetrags richtet sich nach der kunst- und kulturhistorischen Bedeutung und dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung des Kulturdenkmals.
Um eine Förderung für das Folgejahr zu beantragen, muss der Antrag bis zum 31. August bei der Deutschen Stiftung Denkmalschutz eintreffen. Die Entscheidung über die Anträge erfolgt im ersten Jahresquartal. Informationen zum Antragsverfahren (erforderliche Unterlagen u. a. die Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie (LDA) zu Denkmalwert und Nutzungskonzept der beabsichtigten Maßnahmen) sind hier online abrufbar.
Das LDA ist zur fachlichen Abstimmung des Vorhabens und für eine reibungslose Antragstellung frühzeitig in das Vorhaben einzubeziehen (erfahrungsgemäß 1 Jahr im Voraus der Beantragung). Mit Vertragsschluss stehen dem Fördernehmer zwölf Monate zur Verfügung, um die geförderte Maßnahme durchzuführen, und ein weiterer Monat zur Abrechnung.
Förderprogramm „Die Geschichte der deutschen Teilung und deren Folgen entlang der innerdeutschen Grenze“
Von: Bundesstiftung Aufarbeitung
Entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze erinnern heute Grenzmuseen, Gedenkstätten und Gedenkzeichen an die 40-jährige Teilung und die vielen hundert Opfer, die das Grenzregime der DDR in dieser Zeit gefordert hat. Mit diesem Förderprogramm will die Bundesstiftung Aufarbeitung die bestehenden Einrichtungen sowie neue Beiträge zur Erinnerungskultur im vormaligen Grenzgebiet gezielt unterstützen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden insbesondere Ausstellungsvorhaben, die Erstellung von Informations- und Bildungsmaterialien aller Art, Veranstaltungen sowie die Markierung von historischen Orten. Zuwendungsfähig sind unter anderem:
- Honorare für freie Mitarbeiter zur Recherche und zur Erstellung von Ausstellungen, Informationsangeboten, Hinweistafeln, ggf. Erstellung eines historischen Gutachtens in Vorbereitung der Markierung eines historischen Ortes;
- Ausgaben, die die praktische Umsetzung der Entwürfe zum Gegenstand haben;
- die Erstellung museumspädagogischer Angebote und ausstellungsbegleitender Bildungsangebote, sowie Flyer und Werbematerialien.
Ziel der Förderung ist es, Informationsangebote zu bzw. an den historischen Orten zu erstellen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Bevorzugt werden innovative Projekte, die eine besondere, auf die jeweilige regionale Geschichte bezogene Ausrichtung erkennen lassen.
Kulturförderrichtlinie des Landes Sachsen-Anhalt (über Investitionsbank)
Förderer: Land Sachsen-Anhalt (über die Investitionsbank)
Förderung: Bis 70 % Förderquote | Bereiche: Kultur, Erinnerungskultur, Bürgerschaftliches Engagement | Antragsfrist: 1. Oktober
Ideal für: Kulturprojekte, Ausstellungen, Denkmalsanierungen, Vermittlung von lokaler Grenzgeschichte am Grünen Band
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Was wird gefördert?
Förderschwerpunkt Erinnerungskultur am Grünen Band:
- Projekte, die das Grüne Band als Erinnerungslandschaft sichtbar machen
- Projekte mit grenzüberschreitenden Bezügen (Einbeziehung von Akteuren beider Seiten der ehemaligen Grenze)
- Erhalt und Erschließung zeitgeschichtlich bedeutsamer Orte und Zeugnisse der ehemaligen Grenze
- Publikationen zu diesen Schwerpunkten
Weitere Förderbereiche:
- Kulturelle und künstlerische Vorhaben aller Art
- Museen, Sammlungen und Ausstellungen
- Denkmalpflege und Restaurierung
- Musik- und Theaterprojekte
- Bildende und angewandte Kunst
- Kulturelle Bildungsprojekte
Nicht förderfähig sind: Reisekosten, Verpflegung, laufende Betriebskosten
Wer kann einen Antrag stellen?
- Künstler und Kulturschaffende (natürliche Personen)
- Kulturvereine und Verbände
- Kommunen und Gebietskörperschaften
- Kulturelle Institutionen (Museen, Archive, Gedenkstätten)
- Kirchliche und zivilgesellschaftliche Organisationen
- Bedingung: Wohnsitz/Sitz in Sachsen-Anhalt erforderlich
Wie hoch ist die Förderung?
- Für natürliche Personen und private juristische Personen: Bis 70 % der Kosten
- Für öffentliche juristische Personen (Kommunen): Bis 50 % der Kosten
- Eigenanteil erforderlich: 30–50 % müssen selbst aufgebracht werden
- Konkrete Fördersummen: Abhängig von Projektgröße und Finanzierungsplan
Wie läuft das Antragsverfahren ab?
Antragsfrist:
- Hauptfrist: 1. Oktober jedes Jahres für das kommende Haushaltsjahr
- Ausnahme: Europäischer und internationaler Kulturaustausch – ganzjährig möglich
Antragstellung:
- Formular AN-0-235 (Kulturförderung Antrag)
- Vollständig ausfüllen und unterzeichnen
- Erforderliche Unterlagen:
- Projektbeschreibung und Konzept
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Zeitplan
- Nachweis der Gemeinnützigkeit (falls zutreffend)
- Bei Denkmalpflege: Denkmalrechtliche Genehmigung
Bearbeitung:
- IB prüft den Antrag nach der Kulturförderrichtlinie
- Entscheidung erfolgt nach Haushaltsjahr
- Zuwendungsbescheid bei Bewilligung
Wichtig:
- Projekt darf erst nach Zuwendungsbescheid beginnen
- Gesamtfinanzierung muss vor Antragstellung gesichert sein
- Eigenleistungen und Freiwilligenarbeit können angerechnet werden
- Kriterien: Erhebliches Landesinteresse, Qualität, konzeptionelle Überzeugungskraft
- Besonderheit: Spezieller Schwerpunkt auf Erinnerungskultur am Grünen Band
- Kontakt: Alexandra Bock (alexandra.bock@ib-lsa.de / 0391 28987 1908) u.a.
- Website:www.ib-sachsen-anhalt.de/de/oeffentliche-einrichtungen/kultur/kulturfoerderung
- Hotline: 0800 56 007 57 (kostenlos)
Landesbeauftragter fördert Projekte am „Grünen Band“
Gefördert werden Projekte zur Aufarbeitung und zur Stärkung der Erinnerungskultur von örtlichen Vereinen und Initiativen entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze. Gefördert werden kleinere Projekte und Maßnahmen, z.B. Gedenk- und Informationstafeln oder Steine, Druckwerke, Lesungen, Diskussions- oder Gestaltungssymbole und Verweilplätze an der ehemaligen innerdeutschen Grenze sowie Informationsveranstaltungen zur Aufarbeitung des Grenzregimes der SED-Diktatur. Antragsberechtigt sind Kommunen, Vereine und Initiativen mit Sitz im Bundesland Sachsen-Anhalt. Die Gesamtfördersumme betrug bisher pro Jahr 10.000,00 Euro. Maximal können Förderberechtigte mit 5.000,00 Euro gefördert werden. Anträge sind ganzjährig für Projekte und Maßnahmen im laufenden Haushaltsjahr möglich. Die Förderung ist jeweils bis zum Ende des laufenden Haushaltsjahres möglich.
Formlose Anträge mit einer Projektskizze sind zu richten an: Der Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Schleinufer 12, 39104 Magdeburg, E-Mail: info@lza.lt.sachsen-anhalt.de. Telefonische Informationen unter 0391-560-1.
Lotto-Toto Sachsen-Anhalt – Projektförderung
Förderer: Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt – Projektförderung
Förderung: Bis 75.000 € | Bereiche: Kultur, Denkmale, Umwelt | Fristen: Ganzjährig (mit Vorlauf)
Ideal für: Gedenkstätten, Denkmalsanierung, Kulturprojekte, Umweltschutzmaßnahmen im Grünen Band
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Was wird gefördert?
- Kulturelle Vorhaben und Veranstaltungen
- Denkmalpflege von Kirchen und kulturhistorisch wertvollen Bauten
- Umweltschutzmaßnahmen
- Anschaffung von Sachmitteln für diese Projekte
- Bildungs- und Wissensvermittlung
Wer kann einen Antrag stellen?
- Gemeinnützige Vereine und Verbände (mit Freistellungsbescheid)
- Juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts mit Gemeinnützigkeitsstatus
- Kirchliche Einrichtungen und Stiftungen
- Kommunen und Gemeinden
Wie hoch ist die Förderung?
- Maximum: 75.000 € pro Projekt
- Minimum: 2.500 € Antragssumme
- Eigenbeteiligung: Mindestens 15 % der Gesamtkosten
- Maximale Förderung: 50 % der Gesamtkosten
Wie läuft das Antragsverfahren ab?
Antragstellung:
- Ganzjährig über das Antragsportal: https://projektfoerderung.sachsen-anhalt-lotto.de/de/
- Papieranträge werden nicht mehr angenommen
Wichtige Fristen (abhängig von Antragssumme):
- Bis 15.000 €: Antrag sollte mindestens 4 Monate vor Maßnahmebeginn eingehen
- Über 15.000 €: Antrag sollte mindestens 8 Monate vor Maßnahmebeginn eingehen
- Später als 2–3 Monate vor Beginn: Antrag wird abgelehnt
Bearbeitung:
- Lotto-Toto stimmt sich mit zuständigen Ministerien ab
- Bei Anträgen über 15.000 €: Entscheidung durch Lotto-Beirat und Aufsichtsrat (1x pro Quartal)
- Bei kleineren Anträgen: Entscheidung durch Geschäftsführung
Wichtig:
- Gesamtfinanzierung muss VOR Antragstellung gesichert sein
- Rechnungen dürfen nicht vor Antragstellung liegen
- Vorhaben darf nicht bereits begonnen haben
- Nicht ausgefüllte Anträge müssen innerhalb von 3 Monaten vervollständigt werden
- Eigenbeteiligung: Mind. 15 %, max. 50 % Förderquote
- Förderfähige Projekte: Kulturelle Vorhaben, Denkmalpflege, Umweltschutzmaßnahmen, Wissensvermittlung
- Besonderheit: Projekt muss Überregionalität, Modellcharakter oder besonderes Landesinteresse haben; mindestens 2.500 € Antragssumme
- Antragsfrist: 4–8 Monate vor Maßnahmebeginn (je nach Fördersumme)
- Kontakt:projektfoerderung@sachsen-anhalt-lotto.de / 0391 5963-150
- Website:www.lottosachsenanhalt.de
MikroKulturFonds Sachsen-Anhalt
Förderer: Land Sachsen-Anhalt über den Landesheimatbund Sachsen-Anhalt e.V.
Förderung: max. 1.000 € | Bereiche: Kultur, Engagement, kleine lokale Projekte | Antragsfrist: im Frühjahr
Ideal für: Kleine Kulturveranstaltungen, Mitmachaktionen, Projekte zur Ortsgeschichte
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Was wird gefördert?
Der MikroKulturFonds fördert kleine, lokal verankerte Kulturprojekte, die vor Ort Begegnung schaffen und das kulturelle Leben bereichern:
- Kulturveranstaltungen und Konzerte
- Mitmachaktionen und kreative Workshops
- Belebung der Ortsgeschichte und Heimatkultur
- Kreative Ideen für den öffentlichen Raum
- Kulturelle Bildungsprojekte
Wichtig: Projekte müssen kulturell, gemeinschaftsorientiert, praktisch einfach und schnell umsetzbar sein.
Nicht förderfähig sind: Projekte, die bereits Landesmittel erhalten (Doppelförderung), Angestelltenverhältnisse/Personalkosten (das Programm unterstützt Ehrenamt, nicht Beschäftigung)
Wer kann einen Antrag stellen?
- Engagierte Einzelpersonen aus Sachsen-Anhalt
- Vereine und Initiativen
- Bedingung: Der Antragsteller darf nicht als Honorarempfänger tätig sein
Wie hoch ist die Förderung?
- Förderbereich: 100–1.000 € pro Projekt
- Gesamtprojektvolumen: Maximal 5.000 €
- Eigenmittel: Der Antragsteller bringt die Differenz selbst auf
- Keine Beschränkung auf minimale Eigenbeteiligung – auch kleine Eigenleistungen möglich
Wie läuft das Antragsverfahren ab?
Antragsfrist:
- Die Antragsfrist wird jährlich im Frühjahr ausgeschrieben
- Die genauen Termine für 2027 werden über die Homepage und den Newsletter des Landesheimatbundes bekannt gegeben
- Newsletter abonnieren: https://www.engagiert-fuer-kultur.de/mikrokulturfonds
Antragstellung:
- Einfaches Antragsverfahren (im Vergleich zu anderen Kulturförderungen)
- Antragsformular auf der Website
- Erforderliche Unterlagen:
- Kurze Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Antragformular ausgefüllt
Bearbeitung:
- Unkompliziertes Verfahren
- Schnelle Bearbeitung durch die Servicestelle
Wichtig:
- Projekte dürfen noch nicht begonnen haben
- Keine Doppelförderung mit anderen Landesprogrammen
- Eigenleistungen und Freiwilligenarbeit werden angerechnet
- Besonderheit: Besonders geeignet für kleine, spontane Kulturprojekte und neue Initiativen
- Servicestelle: Landesarbeitsgemeinschaft Bürgerschaftliches Engagement im Kulturbereich Sachsen-Anhalt (LAG BEK) / Landesheimatbund Sachsen-Anhalt
- Kontakt: Ulrike Dietrich (dietrich@lhbsa.de / 0345 135 168 79)
- Website:www.engagiert-fuer-kultur.de/mikrokulturfonds
- Adresse: Landesheimatbund Sachsen-Anhalt e.V., Magdeburger Straße 21, 06112 Halle
Ostdeutsche Sparkassenstiftung – Projektförderung Kultur
Förderer: Ostdeutsche Sparkassenstiftung
Förderung: Bis zu 80 % Förderquote | Bereiche: Kultur, Denkmalpflege | Antragsfristen: 10. Januar & 10. Juli
Ideal für: Denkmalsanierung, Kulturprojekte, Ausstellungsprojekte
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Was wird gefördert?
- Denkmalpflege von Kulturdenkmälern (Schwerpunkt)
- Ausstellungen und Museumsvorhaben
- Literatur- und Kunstprojekte
- Theater- und Musikveranstaltungen
- Wissenschaftliche Vorhaben mit kulturellem/kulturgeschichtlichem Bezug
Nicht förderfähig sind: Reisekosten, Verpflegung, laufende Betriebskosten, Dissertationen und akademische Arbeiten, Projekte, die bereits begonnen haben
Wer kann einen Antrag stellen?
- Gemeinnützige Organisationen und Vereine (mit Freistellungsbescheid)
- Juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts
- Antragsteller müssen Sitz oder Wohnsitz in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen oder Sachsen-Anhalt haben
Wie hoch ist die Förderung?
- Förderquote: Bis zu 80 % der Projektkosten
- Förderfähige Kosten: Honorare, Material- und Transportkosten, Öffentlichkeitsarbeit, denkmalpflegerische Investitionen
- Eigenmittel erforderlich: Eigenleistungen müssen nachgewiesen werden
Wie läuft das Antragsverfahren ab?
Vorbereitung:
- Projekt vorab mit der örtlich zuständigen Sparkasse besprechen (verpflichtend)
- Die Sparkasse reicht Stellungnahme mit dem Antrag ein
Antragstellung:
- Ausschließlich online über das Formular CLARA
- Portal: https://ostdeutsche-sparkassenstiftung.de/foerderung/
- Fristen: 10. Januar und 10. Juli jedes Jahres
- Erforderliche Unterlagen: Gemeinnützigkeitsnachweis, Kosten- und Finanzierungsplan, Projektbeschreibung, Zeitplan
- Bei Denkmalpflege: Denkmalrechtliche Genehmigung und Fotomaterial erforderlich
Entscheidung:
- Gremienentscheidung erfolgt im Frühjahr und Herbst
- Gremium bewertet: Konzeption, Qualität, landescharakteristische Bedeutung, bürgerschaftliches Engagement
Wichtig:
- Projektbeginn darf erst nach positiver Gremienentscheidung erfolgen
- Bereits begonnene Vorhaben können nicht gefördert werden
- Bewertungskriterien: Überzeugende Konzeption, hohe Qualität, regionale Bedeutung, Bürgerbeteiligung
- Vorab-Gespräch erforderlich: Projekt muss mit örtlicher Sparkasse abgestimmt werden
- Kontakt Sachsen-Anhalt: Dr. Lena Blessing, lena.blessing@ostdeutsche-sparkassenstiftung.de
- Website:www.ostdeutsche-sparkassenstiftung.de
Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt — Naturmonument Grünes Band
Alle Projekte und Institutionen, die dem Stiftungszweck in besonderer Weise entsprechen, können ideell gefördert werden. (Vgl.: §2 Abs. 1 GedenkStiftG LSA). Förderwürdig sind Träger kommunaler Gedenkstätten und Gedenkstätteninitiativen in freier Trägerschaft, Einrichtungen und Initiativen, die in besonderer und repräsentativer Weise dem Stiftungszweck entsprechen. Die Förderung ist keine finanzielle Förderung, es besteht keine Einreichfrist.
Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz (SUNK) – Projektförderung
Förderer: Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt (SUNK)
Förderung: Bis 20.000 € | Bereiche: Natur, Umwelt, Klima | Antragsfrist: Ganzjährig
Ideal für: Naturschutzprojekte, Wanderwege, Verbindungen von Naturschutz und Erinnerungskultur
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Was wird gefördert?
Die SUNK fördert praktische Projekte in folgenden Bereichen:
- Pflanzung von einheimischen Bäumen, Sträuchern und Hecken auf öffentlichen Flächen
- Lückenpflanzungen zum Erhalt von Alleen und Streuobstwiesen
- Anlegen von Kräuter-, Bauern- und naturnahen Gärten im öffentlichen Bereich
- Naturschutzmaßnahmen wie Renaturierung und Artenschutz
- Klimaschutzprojekte und effizienter Umgang mit Energie
- Umweltbildungsprojekte (Workshops, Mitmach-Aktionen, Kampagnen, Wettbewerbe)
- Arbeiten mit Naturmaterialien (Holz, Lehm, Ton)
- Veröffentlichungen zur Umweltbildung
Nicht förderfähig sind: Reine technische und bautechnische Lösungen, institutionelle Aufwendungen
Wer kann einen Antrag stellen?
- Gemeinnützige Einrichtungen und Vereine
- Jede rechtsfähige natürliche Person (z.B. Einzelpersonen)
- Juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts (z.B. Städte, Gemeinden, Kommunen)
- Wichtig: Das Projekt muss in Sachsen-Anhalt durchgeführt werden oder dort seine wesentliche Wirkung entfalten
Wie hoch ist die Förderung?
- Maximum: 20.000 € pro Projekt
- Minimum: Keine Untergrenze – auch kleine Projekte werden gefördert
- Eigenbeteiligung: Mindestens 10 % der Gesamtkosten müssen Sie selbst einbringen
- Laufzeit: Förderung auch für mehrjährige Projekte möglich
Wie läuft das Antragsverfahren ab?
- Kontakt aufnehmen (optional, empfohlen)
- Katja Hieckmann, Tel: 0391 55686-12
- E-Mail: hieckmann@sunk-lsa.de
- Hilfe bei Fragen vorab
- Unterlagen zusammenstellen
- Ausgefülltes Antragsformular (für einjährig oder mehrjährig)
- Detaillierte Beschreibung des Projekts und Konzept der Umsetzung
- Zeitplan für die Umsetzung
- Finanzierungsplan mit Ausgaben und Einnahmen (vollständig und ausgeglichen)
- Rechtsverbindliche Unterschrift des Antragstellers
- Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister oder Freistellungsbescheid
- Antrag einreichen
- Per Post an die SUNK-Geschäftsstelle
- Anschrift: SUNK, Steubenallee 2, 39104 Magdeburg
- Keine feste Frist: Anträge können jederzeit eingereicht werden
- Bearbeitung und Bescheid
- SUNK prüft Ihren Antrag
- Sie erhalten einen Zuwendungsbescheid (bei Bewilligung)
Wichtig zu wissen
- Ganzjähriges Antragsverfahren: Sie müssen nicht auf eine bestimmte Frist warten
- Gesamtfinanzierung sichern: Die vollständige Finanzierung Ihres Projekts muss vor Antragstellung gesichert sein
- Eigenleistung möglich: Freiwilligenarbeit und Eigenleistungen können als Eigenbeteiligung angerechnet werden
- Öffentliche Projekte: Die geförderten Projekte müssen öffentlich zugänglich sein
Wo finde ich Formulare und weitere Infos?
- Website der SUNK: www.sunk-lsa.de
- Direkt zur Förderung: www.sunk-lsa.de/forderung/forderung-beantragen
- Antragsformulare: Auf der SUNK-Website zum Download
- Förderrichtlinie: Einsehbar auf der SUNK-Website (aktuelle Version)
Kontakt
- Katja Hieckmann (Ansprechpartnerin)
- Telefon: 0391 55686-12
- E-Mail: hieckmann@sunk-lsa.de
- Adresse: Steubenallee 2, 39104 Magdeburg
- Eigenbeteiligung: Mind. 10 %
- Förderfähige Projekte: Schutzmaßnahmen, Renaturierung, Umweltbildung
- Besonderheit: Fokus auf nachhaltige Projekte in Sachsen-Anhalt
- Kontakt: presse@sunk-lsa.de / 0391 556866-24
- Website: www.sunk-lsa.de