Institut für Landesgeschichte

Institut für Landesgeschichte

Kontakt

Ansprechperson:

Sarah Schröder, Justus Vesting
Referent:innen Grünes Band

Telefon:

0345-2939719 (Schröder), 0345-2039793 (Vesting)

Adresse:

Sternstr. 14
06108 Halle (Saale)

Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt, Abteilung 6: Institut für Landesgeschichte

Die denkmalpflegerischen Aufgaben liegen in der systematischen und flächendeckenden Erfassung aller Zeugnisse des Grenzregimes an der ehemaligen innerdeutschen Grenze und im Hinterland, im Einpflegen der Informationen in eine georeferenzierte Datenbank sowie in der Nachqualifizierung und Vertiefung der bisherigen Denkmalerfassung. Zu den Aufgabenfeldern der historischen Forschung gehören Archivrecherchen, Zeitzeugenermittlung und Dokumentation zur Grenzgesellschaft an der innerdeutschen Grenze, zum Grenzregime und zu den Folgen der deutschen Teilung. Die beiden Referent:innen sind außerdem für die Vernetzung mit und denkmalpflegerische/historische Beratung von Akteuren der Erinnerungskultur am Grünen Band zuständig. Außerdem publizieren sie die Forschungsergebnisse und leisten historisch-politische Bildungsarbeit.

Forschungen am Grünen Band

Sarah Schröder und Justus Vesting

Denkmalpflege und historische Aufarbeitung

Liste aller Förderungen

Denkmalförderung des Landes Sachsen-Anhalt

Das Land Sachsen-Anhalt kann auf der Grundlage von § 20, Absatz 1 Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt sowie der Denkmalpflegerichtlinie Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege und Erschließung von Kulturdenkmalen gewähren. Mit den Zuwendungen sollen die Ausgaben gefördert werden, die im Rahmen von Sicherungs-, Bergungs-, Instandsetzungs-, Erschließungs- und Erhaltungsmaßnahmen an (beweglichen und unbeweglichen) Kulturdenkmalen allein oder überwiegend aus Gründen der Denkmalpflege erforderlich werden (denkmalbedingte Ausgaben). Dies kann auch Maßnahmen der Nutzbarmachung einschließen, wenn hierdurch der Erhalt eines gefährdeten Kulturdenkmals gesichert werden kann. Entsprechendes gilt für Ausgaben, die für Maßnahmen im Umfeld eines Kulturdenkmals oder innerhalb einer historischen Kulturlandschaft erforderlich werden und unmittelbaren Einfluss auf den Schutz, die Erhaltung oder die Erschließung eines Kulturdenkmals oder einer historischen Kulturlandschaft haben.

Bei der Entscheidung über die Bewilligung einer Zuwendung wird insbesondere auf folgende Prioritäten abgestellt:

- das Kulturdenkmal oder das Vorhaben lässt sich den jeweiligen landespolitischen Schwerpunkten zuordnen

- die Zuwendung wird dafür verwendet, akute Gefahren (z.B. Einsturzgefahr) von dem Kulturdenkmal abzuwenden

- durch die Zuwendung wird eine nachhaltige Nutzung des Kulturdenkmals ermöglicht

- das Projekt hat Modellcharakter

a) Arbeiten an Kulturdenkmalen, die deren Erhalt, Sicherung und Erschließung, auch touristisch, dienen, b) Sicherung gegen Zerstörung (Feuer, Blitz, Wasser) und Einwirkungen (Sachbeschädigung) durch Unbefugte (Sicherung gegen Einbruch), c) Arbeiten an Parkanlagen, Gärten und historischen Kulturlandschaften, wenn denkmalpflegerische oder denkmalschützende Belange erfüllt werden, d) Maßnahmen im Sinne von Wiederherstellungen und Rekonstruktionen an Kulturdenkmalen, e) Erwerb von Kulturdenkmalen oder Grundstücken, wenn durch den Ankauf als Voraussetzung die Erhaltung oder Sanierung des Kulturdenkmals gesichert werden kann, f) Gutachten und Dokumentationen, g) baugeschichtliche oder restauratorische Untersuchungen und Dokumentationen, h) wirksame Öffentlichkeitsarbeit, die dem Erhalt des Kulturdenkmals verpflichtet ist, i) Maßnahmen, die im Denkmalumfeld erforderlich sind und im Sinne des Umgebungsschutzes Einfluss auf das Erscheinungsbild des Denkmals haben, j) Darstellung der denkmalpflegerischen Bedeutung eines archäologischen Kulturdenkmals, k) Dokumentation vor der Zerstörung eines Kulturdenkmals, an dem ein erhebliches Landesinteresse besteht, l) bau- und erkundungsbegleitende archäologische Maßnahmen, m) Arbeiten zu Denkmalen oder Flächendenkmalen, Denkmalpflegepläne und Stadt- oder Raumkataster, n) notwendige Vorarbeiten für Baumaßnahmen, o) Sicherung und Erhalt von beweglichen Kulturdenkmalen und p) Publikationen.

Zuwendungen können erhalten: a) Erhaltungspflichtige eines Kulturdenkmals gemäß § 9 des Denkmalschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, der b) Erhaltungspflichtige im Sinne des Umgebungsschutzes gemäß § 1 Abs. 1 des Denkmalschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, soweit die Maßnahme in unmit- telbarer Beziehung zu einem Kulturdenkmal steht, c) natürliche oder juristische Personen.

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Projektförderung bewilligt. Eigenbeteiligung ist erforderlich. Eine Landesförderung sollte möglichst mit Förderprogrammen des Bundes sowie weiterer Förderinstitute (z.B. Deutsche Stiftung Denkmalschutz, Deutsche Bundesstiftung Umweltschutz, Investitionsbank Sachsen-Anhalt oder der Städtebauliche Denkmalschutz sowie EU-Förderprogrammen) ergänzt werden. Die Antragsfrist ist Ende August/Anfang September. Informationen zu Förderrichtlinien und Antragsverfahren (erforderliche Unterlagen u. a. die Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie (LDA)) sind hier online abrufbar.

Das LDA ist zur fachlichen Abstimmung des Vorhabens und für eine reibungslose Antragstellung frühzeitig in das Vorhaben einzubeziehen.