Stiftung Umwelt-, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt

Stiftung Umwelt-, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt

Kontakt

Ansprechperson:

Sandra Goltz-Dangler
Kommunikation & Öffentlichkeitsarbeit

Telefon:

0391 556866 24

Adresse:

Steubenallee 2
39104 Magdeburg

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Die Stiftung des Landes Sachsen-Anhalt setzt sich aktiv für den Umwelt, Natur- und Klimaschutz ein. Mit über 4000 Hektar Naturschutzflächen sichert sie die biologische Vielfalt am Grünen Band Sachsen-Anhalt und im Naturerbewald Blankenburg. Darüber hinaus bietet sie Förderungen für konkrete Vorhaben und Aktivitäten zum Umwelt- und Klimaschutz sowie zur Umwelterziehung und -bildung an. Mit dem jährlich verliehenen Umweltpreis zeichnet die SUNK herausragende Projekte und besonderes Engagement aus. Seit 1994 ist sie eine der beiden Träger*innen des Freiwilligen Ökologischen Jahres in Sachsen-Anhalt für Jugendliche im Alter von 16-27 Jahren. Für Erwachsene ab 27 Jahre bietet die SUNK seit 2012 den Ökologischen Bundesfreiwilligendienst an. Die SUNK verantwortet über 1.900 Hektar im Nationalen Naturmonument „Grünes Band“. Ziel ist es verschiedene Biotope miteinander zu verknüpfen, bis dass sie nahezu lückenlos an der ehemaligen innerdeutschen Grenze entlangführen und unzähligen geschützten und seltenen Tier- und Pflanzenarten ein Refugium bieten.

Liste aller Förderungen

Projektförderung für Umwelt-, Natur- und/oder Klimaschutz-Maßnahmen in Sachsen-Anhalt

Der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz (SUNK) liegen kleinteilige Förderungen am Herzen. Mit der Vergabe von Mitteln ohne Festlegung auf eine untere Grenze wird allen Antragstellenden die Möglichkeit gegeben, finanzielle Unterstützungen zu beantragen, um Ideen zum Umwelt-, Natur- und/oder Klimaschutz für Projekte in Sachsen-Anhalt umzusetzen. Die SUNK fördert Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege von Natur und Umwelt, zum Klimaschutz und zum effizienten Umgang mit Energie und der Schonung natürlicher Ressourcen, der Umweltbildung und -information und zur Entwicklung und Verbreitung einer umweltverträglichen Lebens- und Wirtschaftsweise.

Zuwendungsempfänger kann jede rechtsfähige natürliche oder juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts sein, deren Projekt in Sachsen-Anhalt durchgeführt wird oder dort seine wesentliche Wirkung entfaltet und die die für die Projektausführung notwendigen sachlichen oder fachlichen Voraussetzungen erfüllt. Es werden nur Vorhaben gefördert, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn bedarf grundsätzlich der vorherigen Zustimmung. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein und ist in einem nach Einnahmen und Ausgaben gegliederten vollständigen Ausgaben- und Finanzierungsplan nachzuweisen. Der vollständige Antrag muss insbesondere Angaben zur Person des Antragstellers, eine detaillierte Maßnahmebeschreibung mit Aussagen zur Bedeutsamkeit des Vorhabens im Sinne des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes, Angaben zum zeitlichen Umfang des Projektes sowie einen ausgeglichenen Ausgaben- und Finanzierungsplan enthalten. Genaue Informationen gibt es hier.

Die Zuwendung beträgt je Projekt grundsätzlich höchstens 10.000,00 €. 10 % der Gesamtfördersumme muss als Eigenanteil eingebracht werden. Es gibt keine Einreichfrist. Anträge können jederzeit eingereicht werden. Eine Förderung kann auch für Projekte mit einer mehrjährigen Laufzeit beantragt werden.

Ansprechperson: Katja Hieckmann, Tel: 0391 55686612, E-Mail: hieckmann@sunk-lsa.de