Beauftragter des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur

Beauftragter des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur

Kontakt

Ansprechperson:

Nora Kreis
Referentin des Landesbeauftragten

Telefon:

0391 560 1511

Adresse:

Schleinufer 12
39104 Magdeburg

Teaser

An die Geschichte des Grenzregimes zu erinnern und das Grüne Band als Erinnerungslandschaft zu etablieren ist Teil des Auftrages des Beauftragten des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Johannes Beleites. Dazu arbeitet der Landesbeauftragte, die mit dem Grenzregime an der ehemaligen innerdeutschen Grenze verbundene politische Verfolgung während der sowjetischen Besatzung und der Deutschen Demokratischen Republik auf und vermittelt sie in die Öffentlichkeit. Er unterstützt und fördert Forschung und politische Bildung sowie Opfer- und Verfolgtenverbände und andere bürgerschaftliche Initiativen die in Sachsen-Anhalt im Bereich der Aufarbeitung der SED-Diktatur tätig sind (GBG LSA, § 4).

Der Landesbeauftragte arbeitet daran, die Erinnerung an die Vorgeschichte des Grünen Bandes, der heutigen Lebenslinie, wach zu halten: die Erinnerung an den Todesstreifen, die im größtem Umfang aufgerüstete tödliche Grenze. Er will das Wissen über das Grenzregime der SED-Diktatur und dessen Opfer bewahren, erweitern und in den Kontext des gesamten Grenzregimes der kommunistischen Diktaturen, dem europäischen Eisernen Vorhang, stellen.

Liste aller Förderungen

Landesbeauftragte fördert Projekte am „Grünen Band“

Gefördert werden Projekte zur Aufarbeitung und zur Stärkung der Erinnerungskultur von örtlichen Vereinen und Initiativen entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze. Gefördert werden kleinere Projekte und Maßnahmen, z.B. Gedenk- und Informationstafeln oder Steine, Druckwerke, Lesungen, Diskussions- oder Gestaltungssymbole und Verweilplätze an der ehemaligen innerdeutschen Grenze sowie Informationsveranstaltungen zur Aufarbeitung des Grenzregimes der SED-Diktatur. Antragsberechtigt sind Kommunen, Vereine und Initiativen mit Sitz im Bundesland Sachsen-Anhalt. Die Gesamtfördersumme betrug bisher pro Jahr 10.000,00 Euro. Maximal können Förderberechtigte mit 5.000,00 Euro gefördert werden. Anträge sind ganzjährig für Projekte und Maßnahmen im laufenden Haushaltsjahr möglich. Die Förderung ist jeweils bis zum Ende des laufenden Haushaltsjahres möglich..

Formlose Anträge mit einer Projektskizze sind zu richten an: Die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Schleinufer 12, 39104 Magdeburg, E-Mail: info@lza.lt.sachsen-anhalt.de. Telefonische Informationen unter 0391-560-1.